Unser Reichenhaller Reinheitsgebot

 

Lange bevor das Bayerische Reinheitsgebot per herzoglichem Erlass im Jahr 1516 in Bayern landesweite Gültigkeit erlangte, gab es bereits eine Reihe lokaler Vorläufer. Auch die alte Salinenstadt Reichenhall verfügte seit 1493 über eine eigene Bierordnung, die jeden Brauer in die Pflicht nahm.

 

Dort hieß es unter anderem:

„Ein jeder Brauer soll gemäß dem Eid, den er geschworen

hat, nichts anderes für das Bier gebrauchen als gut beschautes

und sachgerecht hergestelltes Malz, Wasser und Hopfen.“

 

Diese Bierordnung, die der Wittelsbacher Herzog Georg von Bayern-Landshut, genannt „der Reiche“, für Reichenhall erlassen hatte, regelte neben den zu verwendenden Rohstoffen auch deren strenge Qualitätskontrollen, die Besteuerung des Bieres sowie die Festsetzung des Bierpreises in der Stadt.

 

Bier gewann in jener Zeit in der Salzstadt Reichenhall enorm  an Bedeutung, galt es doch, vor allem die körperlich stark beanspruchten Salinenarbeiter ausreichend mit Getränken zu

versorgen, die der Gesundheit nicht abträglich waren.

 

Erbe und Verpflichtung

Seit 1494 brauen wir Biere, und das nach unserem eigenen Reichenhaller Reinheitsgebot. Unser Erbe als einzige bestehende Bad Reichenhaller Brauerei war und bleibt uns Ansporn und Verpflichtung zugleich, diese über 500-jährige Bier- und Braukultur aufrecht zu erhalten.

 

Für die Entdeckung des Reichenhaller Reinheitsgebotes wurde dem Bad Reichenhaller Historiker Dr. Johannes Lang inzwischen die renommierte Auszeichnung „Goldene BierIdee 2017“ verliehen.

 

Weitere Informationen zur Geschichte der Bier- und Braukultur in Bad Reichenhall wurden von Dr. Johannes Lang in der Broschüre „Das Bier, das Salz und die Stadt“ zusammengefasst. Bei Interesse kann die Broschüre gerne bei uns angefordert werden.

 

 

 

 

 

 

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